Alle Vorschriften der aktuellen Version dieser Messordnung sind beim Betrieb der MRTs am BCAN einzuhalten. Die Anleitungen und Anweisungen im Siemens-Betriebshandbuch des MRT sind zu beachten.
Das MRT darf nur in Anwesenheit von zwei durch das BCAN zertifizierten Nutzern betrieben werden, von denen einer Advanced User sein muss und der andere Advanced User oder Basic User sein kann.
Basic User sind berechtigt zur Begleitung eines Advanced Users, dürfen aber nicht selbständig messen. Die Advanced User und Basic User führen die Messungen im Auftrag ihres Studienleiters durch.
Ein Advanced User übernimmt zu Beginn einer Messung die Verantwortung für die Einhaltung aller Nutzerregeln. Sollten mehrere Advanced User an der Messung beteiligt sein, ist vor Beginn der Messung die für die Messung verantwortliche Person festzulegen.
Vor Beginn jeder Messung müssen alle Nutzer das Logbuch lesen, um über Betriebsänderungen auf dem Laufenden gehalten zu werden. Abweichungen vom Standard-Setup und andere Auffälligkeiten sind in das Logbuch einzutragen.
Der Gesundheit von Probanden und Patienten ist absolute Priorität einzuräumen.
Probanden und Patienten sind vor der Messung durch den Advanced User bzw. einen approbierten Arzt über die Gefahren der anstehenden Messung aufzuklären. Dazu ist eine schriftliche Einverständniserklärung einzuholen, die durch den Studienleiter zu archivieren ist. Probanden und Patienten sind vor der Studienteilnahme über die möglichen Konsequenzen von Zufallsbefunden aufzuklären.
Der Studienleiter hat zu gewährleisten, dass die Kommunikation zwischen Advanced User und Proband nicht durch sprachliche Hindernisse beeinträchtigt wird (z.B. bei ausländischen Probanden oder Advanced Usern).
Patienten, Probanden und alle beteiligten Mitarbeiter sind vor dem Betreten der HF-Kabine einem sorgfältigen Metall-Check zu unterziehen, wie im Aufklärungsbogen ausgeführt. Die Einhaltung der MRT-Ausschlusskriterien des BCAN sowie zusätzliche Kriterien der Ethikkommission ist durch den Advanced User zu gewährleisten.
Der Basic User und Advanced User Status muss einmal pro Kalenderjahr erneuert werden, ansonsten erlischt er.
Die MRTs und die zugehörige Technik sind in einwandfreiem Zustand zu halten und Störungen und Defekte sofort den Betreibern zu melden.
Es dürfen weder magnetische oder magnetisierbare Gegenstände noch irgendwelche technischen Geräte ohne Rücksprache mit der MR-Physik in die HF-Kabine mitgenommen werden.
Die Messung ist sorgfältig im fortlaufenden Protokollblatt zu dokumentieren, inklusive aller Auffälligkeiten, Störungen und Gerätedefekte.
Die erhobenen Daten sind sorgfältig und vollständig zu archivieren, und die Datenschutzvorschriften der Charité für medizinische Daten sind einzuhalten. Insbesondere sind alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Weitergabe der Daten an Unbefugte zu verhindern.
Nur solche Probanden dürfen gescannt werden, die (1) krankenversichert sind und die (2) sich schriftlich bereit erklären, sich über Zufallsbefunde informieren zu lassen. Probanden sind darüber aufzuklären, dass bei Zufallsbefunden ein radiologischer Facharzt innerhalb der Charité zur Beurteilung der Daten hinzugezogen werden kann. Eine Abklärung von Zufallsbefunden ist zügig durchzuführen. Das Vorgehen ist mit der Leitung des BCAN abzustimmen. Probanden sind vor der Messung über nachteilige Konsequenzen von Zufallsbefunden (z.B. bei privater Krankenversichung oder Berufsunfähigkeitsversicherung) aufzuklären.
Bei Patientenstudien ist ein verantwortlicher Arzt einzubeziehen. Die erhobenen MRT-Daten von Patienten sind der neuroradiologischen Befundung zukommen zu lassen.
Die Studienleiter erhalten Schlüssel/Transponder-Zugang zu MRT-Räumen und MRT-Kabine. Die Studienleiter haben Sorge zu tragen, dass keine Unbefugten zu den MRT-Räumen Zugang haben. Zugang ist nur erlaubt für den Advanced User selbst, für an der Studie beteiligte Mitarbeiter, die selbst alle Basic User Status haben müssen, und für die zu messenden Probanden und Patienten. Besucher müssen vor dem Betreten der MRT-Räume einen Besucheraufklärungsbogen ausfüllen und sie müssen durch den Advanced User eine MRT-Gefahrenaufklärung bekommen. Sie dürfen die MRT-Kabine nicht betreten.
Bei Auslaufen des Advanced User Status muss der Nutzer alle Schlüssel für das BCAN an das BCAN-Sekretariat unaufgefordert zurückgeben.
Minderjährige Probanden dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit den Betreibern gescannt werden. Dabei ist das positive Ethikvotum vorzulegen. Der Versuchsleiter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle ethischen juristischen, technischen und versicherungsrechtlichen Besonderheiten für Studien mit Minderjährigen berücksichtigt werden.
Gebuchte Messzeit muss voll bezahlt werden, es sei denn, sie wird mindestens 48 Stunden vorher storniert. Für die 48 Stunden sind nur Werktage (ohne Samstag) anzurechnen. Die Arbeitsgruppen bemühen sich im Interesse aller Nutzer, nicht benötigte Messzeit möglichst frühzeitig abzusagen.
Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie Personen, deren Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen durch Medikamente beeinträchtigt ist (z.B. Psychopharmaka, Schmerzmittel) dürfen die MRT-Geräte am BCAN nicht bedienen (weder als Advanced noch als Basic User).
Schwangere dürfen die HF-Kabine nicht betreten (dies gilt für Besucher, Probanden, Patienten und Advanced und Basic User).
Bei Publikationen, in die Messungen oder andere Dienstleistungen des BCAN einfließen, ist das BCAN im Abschnitt „Acknowledgements“ anzugeben: „MR-imaging for this study was performed at the Berlin Center for Advanced Neuroimaging (BCAN)“.