Nutzerordnung
Gültig ab 01.Januar 2021
Präambel
Die zentrale Forschungseinrichtung iPATH.Berlin – Immunpathologie für Experimentelle Modelle ist eine translationale Einrichtung als Teil der Forschungsinfrastruktur der Charité – Universitätsmedizin Berlin (im folgenden Charité genannt) zur Unterstützung von Arbeiten mit experimentellen Modellen für menschliche Erkrankungen in der Biomedizin.
§1 Allgemeines
- Die iPATH.Berlin ist Teil der zentralen Forschungsdienstleister der Charité. Sie ist am Campus Benjamin Franklin lokalisiert.
- Die iPATH.Berlin stellt sicher, dass alle Erfordernisse guter wissenschaftlicher Praxis und des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Sicherung der Einhaltung ethischer Standards in den Experimenten obliegt den Auftraggebenden.
- Die iPATH.Berlin stellt ihre Leistungen innerhalb und außerhalb der Charité zur Verfügung.
§2 Ziele und Aufgaben
- Im Sinne einer Dienstleistung werden eingesandte Gewebeproben unabhängig von der Kenntnis des experimentellen Aufbaus („geblindet“) bearbeitet und bewertet. Dazu werden innerhalb der iPATH.Berlin histopathologische Techniken stetig weiterentwickelt und standardisiert.
- öffentlich zugänglich gemacht (https://histopathologie.charite.de).
§3 Ordnung
- Die Nutzerordnung regelt:
- die Organisation von Dienstleistungen und die Forschung der iPATH.Berlin, einschließlich damit verbundener Arbeitsabläufe.
- die Beziehungen zu Auftraggebenden.
- Die Nutzerordnung wird durch die wissenschaftliche Leitung der iPATH.Berlin in Abstimmung mit dem Prodekanat für Forschung beschlossen und aktualisiert. Die verbindliche aktuelle Version ist im Webauftritt der iPATH.Berlin veröffentlicht.
- Die Nutzerordnung ist für alle Auftraggebenden verbindlich.
§4 Leitung und Koordination
Die iPATH.Berlin wird durch eine verantwortliche Leitung organisiert und vertreten.
§5 Dienstleistungen
- Im Routinebetrieb bietet die iPATH.Berlin Dienstleistungen in den folgenden Komplexen an:
- Vorbehandeln von Probenmaterial
- Anfertigen von Paraffinblöcken (FFPE-Material) und Nachbearbeiten von Proben bei ungenügender Fixierung, Beschriftung oder Blockfertigung.
- Anfertigen von Paraffin- oder Gefrierschnitten.
- Histochemische Standard- und Sonderfärbungen von Paraffin- oder Gefrierschnitten nach etablierten Protokollen.
- Etablieren von Protokollen für Färbungen mittels (Immun)histochemie, Immunfluoreszenz und in situ-Hybridisierung.
- Beurteilen der Histomorphologie aus Hämatoxylin und Eosin (H&E)-gefärbten Schnitten.
- Manuelle oder computergestützte Auswertung histopathologischer Färbungen.
- Bereitstellen von Fotos und Abbildungen.
- Langzeitlagerung (bis zu maximal 10 Jahren) von FFPE-Material.
- Langzeitlagerung (bis zu maximal 3 Jahren) von Gefriermaterial.
- Kurzzeitlagerung und Versenden von FFPE- oder Gefriermaterial bzw. Rücksenden von Probengefäßen.
- Die Leistungen gemäß §5(1) sind in einem Leistungskatalog weiter spezifiziert. Der aktuelle Leistungskatalog ist im Webauftritt der iPATH.Berlin verfügbar.
§6 Übergabe von Probenmaterial
- Proben können entweder persönlich arbeitstäglich zwischen 9 und 15 Uhr oder per Post bzw. Kurier in die iPATH.Berlin, Campus Benjamin Franklin, Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin, Haus 5011, Raum E812 (= Postanschrift) gebracht werden.
- Eine Sendung mit dem Probenmaterial ist nur vollständig, wenn die Leistungen über OpenIRIS angefordert wurden (https://iris.charite.de).
- Toxisches, humanpathogenes und/oder radioaktives Probenmaterial wird nicht bearbeitet. Auftraggebende haften für die Richtigkeit der Angaben.
§7 Bearbeitungszeit und Übermittlung der Ergebnisse
- Die Bearbeitung der Proben erfolgt nach Datum des Probeneingangs. Diese Abfolge kann nach Absprache mit der Leitung der iPATH.Berlin geändert werden.
- Die Länge der Bearbeitungszeit wird bestimmt durch das aktuelle Gesamtprobenaufkommen, Art und Umfang der beauftragten Leistungen sowie der Verfügbarkeit der benötigten Reagenzien.
- Auftraggebende erhalten die Ergebnisse im vereinbarten Umfang per E-Mail oder via Datenwolke. Die iPATH.Berlin ist für den Verbleib der Daten nicht verantwortlich.
§8 Rücksendung von Probenmaterial
- Eine Rücksendung von Probenmaterial an Auftraggebende muss mittels Leistungsanforderung beauftragt werden. Das Material wird kostenpflichtig an die angegebene Adresse versandt.
- Zehn Werktage nach dem Versenden der E-Mail mit den Ergebnissen aus einem Auftrag beginnt automatisch die kostenpflichtige Langzeitlagerung der Proben aus diesem Auftrag. Es gelten die Preise aus dem aktuellen Leistungskatalog.
§9 Kosten für Dienstleistungen
- 1. Die Kosten für Dienstleistungen der iPATH.Berlin sind in einem Leistungskatalog veröffentlicht.
- verfügbar.
- Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit Rechnungstellung im April, Juli, September und Dezember.
- Die Kosten für Lagerung und Versand werden jährlich erhoben.
- Dienstleistungen der iPATH.Berlin können als Sachbeihilfe bei Drittmittelgebern beantragt werden. Die iPATH.Berlin erstellt für Projektanträge Kostenabschätzungen auf der Basis des Leistungskatalogs in der jeweils aktuellen Fassung.
- Die Preise für das Leistungsangebot werden in regelmäßigen Abständen der Kostenentwicklung angepasst.
§10 Veröffentlichung von Daten
- Die Sicherung und Archivierung der durch die iPATH.Berlin übermittelten Daten obliegt den Auftraggebenden.
- Generell behält sich die iPATH.Berlin auf alle von ihr generierten Daten das Urheberrecht vor.
- Bei Routineanalysen gemäß §5(1), die keine zusätzliche Bewertung beziehungsweise intensive Beratung enthalten, geht das Urheberrecht mit der Bezahlung der Leistung auf den Auftraggebenden über. In wissenschaftlichen Veröffentlichungen in denen solche Daten verwendet werden, ist die Leistung der iPATH.Berlin in den Materials and Methods oder in den Acknowledgments mit folgendem Wortlaut zu vermerken. „Histopathological analysis was provided by the iPATH.Berlin ‑ Immunopathology for Experimental Models, core unit of the Charité – Universitätsmedizin Berlin (Berlin, Germany).”
- Die Veröffentlichung von Daten, die im Rahmen vereinbarter Kooperationen generiert wurden und von Arbeiten infolge eingehender Beratung z.B. bei der Projektplanung oder Datenauswertung wird empfohlen, den intellektuellen Beitrag der iPATH.Berlin durch Autorenschaft(en) zu würdigen.
§11 Gültigkeit
- Die Nutzerordnung gilt ab dem 01. Januar 2021 und ersetzt die Nutzerordnung in der Fassung vom 01.01.2018.
- Änderungen in der Nutzerordnung bedürfen der Zustimmung der Leitung der iPATH.Berlin und dem Prodekanat für Forschung.
PD Dr. Anja A. Kühl
Leitung der iPATH.Berlin
Prof. Dr. Christian Hagemeier
Prodekan für Forschung
Berlin, den 01.01.2021